1. Wohnung und Gebäude getrennt betrachten
Grundriss, Etage, Licht, Balkon, Aufzug und Zustand prägen die Wohnung selbst. Dazu kommen Hausgeld, geplante Arbeiten und der Zustand des Gemeinschaftseigentums. Eine renovierte Wohnung in einem Gebäude mit absehbaren größeren Maßnahmen kann andere Fragen auslösen als eine vergleichbare Wohnung in einer anders aufgestellten Gemeinschaft.
In Frankfurt reicht der Name des Stadtteils für einen Preisvergleich nicht aus. Wir prüfen die konkrete Lage, das Gebäude, die Nutzung und Angebote, die für ähnliche Käufer tatsächlich infrage kommen. Ein veröffentlichter Angebotspreis ist noch kein nachgewiesener Verkaufspreis. Mehr dazu steht in unserer Anleitung zum Angebotspreis.
2. Diese Unterlagen früh bei der Verwaltung anfragen
Für ein erstes Gespräch müssen nicht alle Dokumente vorliegen. Vor einer Vermarktung ist es aber sinnvoll, die vorhandenen Unterlagen der Wohnung und der Gemeinschaft zu sichten:
- Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenangabe und Nachweise zu Modernisierungen.
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan: Was gehört zur Wohnung, was zur Gemeinschaft?
- Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnungen, Vermögensbericht und Protokolle oder Beschlüsse zu geplanten Arbeiten.
- Energieausweis für das Gebäude sowie Angaben, die für ein späteres Inserat benötigt werden.
Die Verwaltung kann sagen, welche Unterlagen verfügbar sind. Fehlt etwas, halten wir fest, wer es beschafft und welche Käuferfrage bis dahin offen bleibt. Unsere Unterlagenübersicht ordnet die Dokumente auch für andere Objektarten. Zum rechtlichen Hintergrund: § 28 WEG behandelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht; § 80 zur Verwendung von Energieausweisen regelt die Vorlage beim Verkauf.
3. Die tatsächliche Nutzung nennen
Ist die Wohnung selbst bewohnt, leer oder vermietet? Das bestimmt, wann Besichtigungen möglich sind und welche Angaben Interessenten brauchen. Bei einer vermieteten Wohnung prüfen wir Mietvertrag, Miete und laufende Unterlagen, bevor eine Verfügbarkeit behauptet wird. Unser eigener Leitfaden erklärt die Vorbereitung eines Verkaufs mit bestehendem Mietverhältnis.
4. Erst danach Preis und Vermarktungsweg festlegen
Mit geklärtem Zustand, Nutzung und den Unterlagen der Gemeinschaft lässt sich ein Preisrahmen besser begründen. Dann entscheiden Eigentümer, welche Informationen öffentlich erscheinen sollen, wie die Wohnung gezeigt wird und welcher Zeitplan realistisch zu ihrer Situation passt. Es gibt keine Zusage für einen bestimmten Verkaufspreis oder Zeitpunkt.
Wer in Frankfurt eine Wohnung verkaufen könnte, kann mit uns zunächst den Stadtteil, die ungefähre Größe, den Zustand und die aktuelle Nutzung besprechen. Auch ohne vollständigen WEG-Ordner ist eine kostenfreie erste Einordnung möglich. Für den Ablauf vor Ort gibt es außerdem unsere Seite zum Immobilienverkauf in Frankfurt.

