Vor dem ersten Inserat · Frankfurt & Rhein-Main

Vermietete Wohnung verkaufen: Wo anfangen?

Die Wohnung ist vermietet und ein Verkauf steht im Raum. Bevor ein Preis oder ein Besichtigungstermin feststeht, lohnt sich ein Blick auf Vertrag, Unterlagen und den passenden Käuferkreis.

Von Benderbal Immobilien · Stand: 23. September 2026

1. Was wird tatsächlich verkauft?

Ein Verkauf beendet den bestehenden Mietvertrag grundsätzlich nicht. Erwerber treten nach § 566 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Eine freie Wohnung sollte daher nicht versprochen werden, solange sie nicht nachweislich frei wird. § 566 BGB nachlesen.

2. Welche Informationen braucht ein Käufer?

Wir prüfen Mietvertrag, Miethöhe, Kaution, vorhandene Abrechnungen und die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Für einen Anlagekäufer sind Ertrag, laufende Kosten und mögliche Arbeiten relevant. Private Details der Bewohner gehören nicht in eine öffentliche Anzeige.

3. Wie laufen Besichtigungen ab?

Die Wohnung ist das Zuhause der Mieter. Fotos und Termine müssen sorgfältig abgestimmt werden. Wir planen die Präsentation anhand der tatsächlich verfügbaren Informationen und besprechen, wie Interessenten qualifiziert werden, bevor Termine angefragt werden.

4. Gibt es besondere Rechte oder offene Fragen?

Wurde die Wohnung während des Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt oder soll sie umgewandelt werden, kann ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters relevant sein. Das prüfen wir im Einzelfall mit den passenden Unterlagen; eine rechtliche Bewertung gehört gegebenenfalls in fachkundige Hände. § 577 BGB nachlesen.

Für den Anfang reichen die wichtigsten Eckdaten und die Frage, ob Sie bald oder erst perspektivisch verkaufen möchten. Unsere Checkliste zeigt, was sich vorab zusammentragen lässt; die Preiseinordnung erklärt, warum Angebotspreise anderer Wohnungen nur ein Ausgangspunkt sind.