Die gemeinsame Grundlage
Wir beginnen mit Angaben zu Eigentum und Grundstück, Grundrissen, nachvollziehbaren Wohnflächen, Baujahr, Modernisierungen und bekannten Mängeln. Vorhandene Dokumente reichen für die erste Bestandsaufnahme; unklare Angaben werden markiert, statt in einem Inserat als gesichert zu erscheinen.
Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft helfen, laufende Kosten und mögliche Arbeiten einzuordnen. Fehlt etwas, lässt sich mit der Verwaltung klären, welche Unterlagen aktuell verfügbar sind.
Bei einem vermieteten Objekt zusätzlich
Der Mietvertrag, die vereinbarte Miete und vorhandene Abrechnungen gehören zur Vorbereitung. Wir klären vor der Vermarktung, welche Angaben für Kaufinteressenten nötig sind und wie Termine mit den Bewohnern abgestimmt werden.
Den Energieausweis früh prüfen
Bei einem Verkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; bei kommerziellen Immobilienanzeigen sind unter den Voraussetzungen des Gesetzes bestimmte Angaben daraus erforderlich. Deshalb prüfen wir ihn vor Veröffentlichung. Gesetzliche Grundlage zur Vorlage · Angaben in Immobilienanzeigen.
Was heute schon geht
Teilen wir den Ordner in „vorhanden“, „fehlt“ und „unklar“. Danach lässt sich gezielt klären, was für eine Preiseinschätzung gebraucht wird und welche Unterlagen vor einer Veröffentlichung beschafft werden sollten. Die druckbare Checkliste führt durch diese Bestandsaufnahme.
