Kosten & Maklerprovision

Klar vereinbart. Nur im Erfolgsfall.

Für den direkten Immobilienverkauf arbeitet Benderbal Immobilien mit einem transparenten Standardmodell. Verkäufer und Käufer schließen jeweils einen eigenen Maklervertrag.

Festgelegtes Verkaufsmodell

3,57 % je Vertragsseite.

Die Konditionen werden vor Beginn des Auftrags schriftlich vereinbart. Die folgenden Angaben erklären das Standardmodell für direkte Immobilienverkäufe.

Verkäuferprovision

3,57 %inkl. 19 % USt. · 3,00 % nettovom notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis

Käuferprovision

3,57 %inkl. 19 % USt. · 3,00 % nettovom notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis

Verkäufer und Käufer werden nicht in einem gemeinsamen Vertrag gebunden, sondern schließen jeweils einen gesonderten Maklervertrag.

01

Wann entsteht die Provision?

Nur wenn infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande kommt.

02

Wann wird sie fällig?

Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung.

03

Was ist die Berechnungsgrundlage?

Der notariell beurkundete Gesamtkaufpreis einschließlich mitverkauftem Zubehör und Inventar. Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Finanzierungskosten zählen nicht dazu.

04

Was ist bereits enthalten?

Die üblichen Eigenleistungen von Benderbal Immobilien einschließlich der gewöhnlichen Onlinevermarktung sind mit der Erfolgsprovision abgegolten.

Keine versteckten Pauschalen.

Es gibt keine pauschale Marketing-, Bearbeitungs-, Abbruch- oder Reservierungsgebühr. Besondere Fremdkosten werden nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung mit Leistungsumfang, Kostenträger und Brutto-Höchstbetrag beauftragt.

Rechenbeispiel

Bei einem notariellen Gesamtkaufpreis von 500.000 € beträgt die Provision je Vertragsseite 17.850 € brutto.

Welche Leistungen sind nicht von diesem Modell erfasst?

Vermietung, eigenständige Suchaufträge sowie B2B- und Vor-Ort-Leistungen für Unternehmen oder Partner werden gesondert vereinbart. Die hier genannten 3,57 % gelten dafür nicht automatisch.

Diese Seite erläutert das Standardmodell. Maßgeblich ist immer der konkret abgeschlossene Maklervertrag.

Geldwäschegesetz

Warum später Identitätsnachweise erforderlich werden.

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Bei einer konkreten Kaufvermittlung muss Benderbal Immobilien die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten erfüllen.

Wer wird identifiziert?

Die Vertragsparteien, gegebenenfalls für sie auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte.

Zu welchem Zeitpunkt?

Sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des vermittelten Rechtsgeschäfts besteht und die Vertragsparteien hinreichend bestimmt sind.

Wie läuft das ab?

Die erforderlichen Identitäts-, Vertretungs- und Berechtigungsnachweise werden separat und sicher angefordert – nicht über das erste Anfrageformular.

Was gilt bei fehlenden Nachweisen?

Können die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, darf die Geschäftsbeziehung nicht begründet oder fortgesetzt werden.

Bei Miet- oder Pachtvermittlungen gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler ab einer monatlichen Nettokaltmiete oder Nettokaltpacht von 10.000 €.

Ihr nächster Schritt

Erst den möglichen Verkaufswert klären. Dann bewusst entscheiden.

Einige Eckdaten genügen für eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung. Danach lässt sich besprechen, ob und wie ein Verkaufsauftrag sinnvoll ist.