Vier Fragen vor der Preisfrage
- Wer ist beteiligt? Gibt es eine einzelne erbende Person oder eine Erbengemeinschaft? Bei mehreren Erben sollte früh geklärt werden, welches Ziel gemeinsam verfolgt wird. Ein Grundstück aus einer Erbengemeinschaft lässt sich grundsätzlich nur unter Mitwirkung aller Miterben verkaufen.
- Wie wird die Erbfolge nachgewiesen? Testament, Eröffnungsprotokoll, Erbvertrag oder Erbschein sollten gesichtet werden. Welche Nachweise im konkreten Fall für Grundbuch und Verkauf genügen, klären Nachlassgericht und Notariat. Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall erforderlich.
- Wie wird die Immobilie genutzt? Ist sie bewohnt, vermietet oder leer? Bei vermieteten Wohnungen gehören Mietvertrag und laufende Kosten zur Verkaufsplanung. Eine freie Übergabe darf nicht einfach vorausgesetzt werden.
- Was ist belegt? Grundbuch, Pläne, Wohnflächenangaben, Energieausweis, Modernisierungen und bei Eigentumswohnungen die Unterlagen der Gemeinschaft helfen, den Zustand und einen möglichen Preisrahmen einzuordnen.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Die passende Entscheidung hängt nicht allein von einem geschätzten Verkaufspreis ab. Laufende Kosten, notwendige Arbeiten, Abstimmung unter Miterben, Vermietung und der persönliche Zeitplan gehören ebenfalls dazu. Wir ordnen den möglichen Verkauf und die dafür nötige Vorbereitung ein. Steuerliche und erbrechtliche Folgen sollten vor einer Entscheidung mit den zuständigen Fachleuten geprüft werden.
So beginnen wir ohne fertigen Nachlassordner
Für ein erstes Gespräch reichen Ort, Immobilienart, aktuelle Nutzung und die Frage, die gerade am dringendsten ist. Wir halten fest, welche Informationen für eine erste Markteinschätzung fehlen und welcher Schritt vor einem Inserat sinnvoll wäre. Die Verkaufscheckliste hilft beim Sammeln; für eine vermietete Wohnung gibt es eine eigene Vorbereitung. Eine Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Für die Fragen zur Erbfolge bieten die Informationen der Bundesnotarkammer zum Erbfall einen Einstieg. Maßgeblich für den Erbnachweis im Grundbuch sind unter anderem § 35 GBO und die Prüfung des konkreten Falls durch das Notariat.

