Das wird abgezogen
Vier Posten zwischen Kaufpreis und Auszahlung.
- 1
Restschuld
Das Darlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Die genaue Ablösesumme zum Stichtag nennt Ihre Bank.
- 2
Maklerprovision
Im Standardmodell von Benderbal Immobilien zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % inkl. etwaiger USt. vom Kaufpreis, nur bei erfolgreichem Verkauf.
- 3
Vorfälligkeitsentschädigung
Lösen Sie ein Darlehen mit laufender Zinsbindung vorzeitig ab, kann Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die genaue Summe nennt nur Ihre Bank. Fragen Sie früh danach. Kennen Sie den Betrag, tragen Sie ihn im Rechner ein.
- 4
Löschung der Grundschuld
Notarielle Beglaubigung und Grundbuchgebühren. Sie richten sich nach dem eingetragenen Betrag der Grundschuld, nicht nach der Restschuld, und fallen auch an, wenn das Darlehen abbezahlt ist. Der Rechner setzt grob 0,2 bis 0,4 % dieses Betrags an, mindestens 150 €. Ohne Angabe rechnet er mit der Restschuld als Untergrenze; ist beides 0, zeigt er die Löschung als nicht enthalten.
Auszahlung ≈ Verkaufspreis − Restschuld − Provision − Vorfälligkeitsentschädigung laut Bank − Löschungskosten
Steuern: Verkäufe innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf können steuerpflichtig sein. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt Ihr Steuerberater. Vom Ergebnis ist keine Steuer abgezogen.
Orientierungswert aus Ihren eigenen Angaben. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und kein Angebot Ihrer Bank. Mehr zur Provision: Maklerprovision und Kosten.